Barrierefreies Wohnen
Senioren- und Behindertengerecht
Eine Behinderung ist nicht nur im öffentlichen Leben mit erheblichen
Einschränkungen verbunden, sondern zieht in vielen Fällen auch eine
grundlegende Umgestaltung des privaten Wohnraumes nach sich.
Ein barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen
stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar,
da die Umbauten, je nach Schwere und Form der Behinderung,
immer anders ausfallen und individuell angepasst werden müssen.

Um gehbehinderten Personen oder Rollstuhlfahrern
das „Treppen steigen“ zu ermöglichen, empfiehlt sich
etwa der Einbau eines Liftes.
Zudem müssen in den meisten Fällen die sanitären Anlagen
an die veränderte Lebenssituation angepasst werden.
Handläufe, neue Türklinken, Stützgriffe oder abgerundete Kanten
sind einige Beispiele, die im Fall einer Gehbehinderung im
Zuge der Wohnraumanpassung eingebaut werden müssen.
Erkrankungen der Augen erfordern wieder gänzlich andere Maßnahmen.
Hier sollte vor allem auf starke Kontraste zwischen Wand und Tür oder
auf eine bessere Beleuchtung der einzelnen Räume geachtet werden.

Eine besondere Gefahrenquelle für Behinderte ist die Küche,
da hier mit scharfen und heißen Gegenständen gearbeitet wird.
Aus diesem Grund muss die Arbeitsfläche den Bedürfnissen
der Betroffenen angepasst werden.

Barrierefreies Wohnen bedeutet integriertes Leben!
Bund und Länder fördern den barrierefreien Umbau
von Wohnungen und Häusern mit Krediten.
Welche der einzelnen Maßnahmen wie hoch gefördert werden,
hängt unter anderem von der Schwere einer Behinderung ab.
Erster Ansprechpartner vor einem geplanten Umbau ist das
Sozialamt und die zuständigen Stellen der Pflegeversicherung.
Die Bundesregierung selbst fördert die Modernisierung
des Wohnraums über die KfW-Bank.